Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen
Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Abrechnung beinhaltet auch ein Recht auf Einsichtnahme in fremde Einzelabrechnungen. Um die Richtigkeit der Abrechnung wirksam überprüfen zu können, ist es erforderlich, dass ein Wohnungseigentümer Einsicht in Buchungsunterlagen und Belege, insbesondere Rechnungen, Angebote, Stellungnahmen in juristischen Angelegenheiten und Gutachten nehmen kann. Die entsprechende Verpflichtung des Verwalters, Einsicht zu gewähren, ergibt sich aus § 28 Abs. 3 WEG sowie dem Verwaltervertrag. Der Anspruch auf Abrechnung dient zum einen der Rechnungslegung und damit der Kontrolle der Geschäftsführung durch den Verwalter, zum anderen der Aufteilung der Kosten und Erträge der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Wohnungseigentümer. (OLG München, Az: 32 Wx 177/06. (Quelle: Breiholdt.de)
26.05.08
Eigenheimzulage auch bei verbundenen Wohnungen
Wird für eine abgeschlossene Wohnung die Eigenheimzulage gezahlt, so ändert sich daran nichts, wenn diese Wohnung später mit einer anderen (hier einer weiteren Eigentums-) Wohnung verbunden wird. Die Verbindung beider Immobilien “stellt sich als Vergrößerung der angeschafften Wohnung dar”, die auch danach eine “insgesamt geschlossene Wohneinheit” im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes bildet. (Bundesfinanzhof, IXR 16/05)
14.02.08
Miete gilt auch für Inventar-Verschleiss
Wenn Kühlschrank, Herd, Spüle oder Wandschrank zur Mietwohnung gehören, sind deren Verschleiss und Abnutzung mit der Miete bezahlt. Reparaturen oder Neuanschaffung sind damit Sache des Vermieters. Das gelte allerdings nicht, wenn das Inventar vom Vermieter oder dem Vormieter übernommen und gekauft wurde. Der Vermieter müsse auch nicht zahlen, wenn der Mieter aus Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schäden an der Einrichtung verursacht habe. Dann kann der Vermieter von ihm Schadensersatz fordern.
18.12.07
Gemeinschaft kann juristisch wegen Baumängeln klagen
Eine WEG kann per Mehrheitsbeschluss durchsetzen, als Gemeinschaft gegen Baumängel gerichtlich vorzugehen, die nach der Abnahme des Objekts auftauchen. Die Eigentümergemeinschaft darf beschließen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der für die Mitglieder tätig werden soll. Dann ist ein selbstständiges Vorgehen einzelner Eigentümer ausgeschlossen. (BGH, VII ZR 236/05)
22.10.07
"Blockwart" darf fristlos gekündigt werden
Führt sich ein 85 Jahre alter Mieter, der seit langem in einem Mehrfamilienhaus wohnt, wie ein “Blockwart” auf, kann ihm fristlos gekündigt werden, wenn sein Verhalten unzumutbar wird. Das AG Dortmund gab einer Räumungsklage statt, nachdem der Mieter die Mülltonnen darauf untersucht hatte, ob die Mitmieter den Abfall “korrekt getrennt” hatten, und bei “Zuwiderhandlungen bei der Mülltrennung” die Polizei benachrichtigte. Das Alter spielt dabei keine Rolle. (424 C 11105/06)
11.09.07
Wohnrecht
Hat eine Hausbesitzerin ihr Anwesen dem Sohn übertragen und sich lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, zieht sie dann krankheitshalber ins Pflegeheim und vereinbart sie mit ihrem Sohn, dass er ihre Wohnung “im eigenen Namen” vermieten kann, so geht die Mieteinnahme auf den Sozialhilfeträger über, der einen Teil der Heimkosten für die Mutter trägt. Der Sohn darf durch den Wegzug seiner Mutter ins Pflegeheim nicht “wirtschaftlich besser gestellt” sein, als würde sie noch in der Wohnung leben. (BGH, VZR 163/06)
6.08.07
