Katzenklappe ohne Genehmigung eingebaut - Kündigung
Wer ohne vorherige Genehmigung des Vermieters eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut, rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Ein solcher Einbau sei eine erhebliche Beschädigung der Tür (LG Berlin, Az. 63 S 199/04). Wenn der Mieter trotz Abmahnung die Klappe nicht wieder ausbaut, sei eine Kündigung gerechtfertigt. In dem Fall hatte ein Mieter eine 13 mal 16 Zentimeter große Kunststoff-Katzenklappe in die hölzerne Wohnungstür eingebaut – laut Richter eine “optische Beeinträchtigung” von Tür und Treppenhaus.
24.07.07
Wochenendhaus
Lässt der Besitzer eines geduldeten Wochenendhauses die Immobilie um- und ausbauen, so dass sich die Grundfläche um ein Drittel vergrößert, kann die Bauaufsichtsbehörde die Stilllegung der Baustelle und den anschließenden Abriss des Hauses verlangen. Denn durch die nicht genehmigten baulichen Veränderungen ist die Duldung gegenstandslos geworden. Der Besitzer kann keinen Bestandsschutz geltend machen. (OVG NRW, AZ: 10 A 738/04)
30.04.07
Familienrecht
Hat ein Mann seiner Ehefrau das Miteigentum an seinem Grundstück übertragen, so handelt es sich um eine “Zuwendung unter Ehegatten”, nicht um eine Schenkung. Die Folge: Auch wenn die Frau ihren Mann betrügt, kann er die Grundstücksübertragung nicht ohne weiteres wegen Treuelosigkeit rückgängig machen. Diese Möglichkeit ist nur durch den Widerruf einer Schenkung gegeben, urteilte das de. (AZ: 19 W 41/ 06)
10.04.07
Haus als Gewinn
Wer bei einem Gewinnspiel im Rahmen einer Werbeaktion als Hauptpreis ein Haus bekommt und es anschließend vermietet, der kann “mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung” keine Absetzung für Abnutzung beanspruchen. So urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs. In diesem Fall wollte der Gewinner für sein Haus im Wert von 190.000 Euro pro Jahr fünf Prozent steuersparend von den Mieteinkünften absetzen. (AZ: IX R 24 / 04)
26.03.07
Lampenhalter müssen hingenommen werden
Will eine Kommune die Beleuchtung eines Straßenzuges sanieren und modernisieren, so müssen es die Hauseigentümer hinnehmen, dass an ihren Fassaden Träger und Leitungen für die neuen Lampen installiert werden. Dadurch darf jedoch weder die Nutzung der Gebäude beeinträchtigt noch in die Substanz eingegriffen werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe war in diesem Fall sogar der Ansicht, dass der Wert der Grundstücke durch die modernere Beleuchtung steigen wird. (AZ: 6 K 1401/ 06 u. a.)
14.03.07
Rauchspuren im Bad
Verfärben sich durch exzessives Rauchen eines Mieters die Holzpaneele und Silikonfugen im Bad einer Wohnung, so kann der Vermieter wegen “nachhaltiger Schädigung der Mietsache” Schadenersatz” verlangen, da durch das extreme Rauchverhalten die Räume nicht mehr vertragsgemäß genutzt wurden. (LG Koblenz, 14 S 76/05
19.02.07
