Mieterhöhung und Bruttowarmmiete
Eine in einem Mietvertrag vereinbarte “Bruttowarmmiete” ist unwirksam, weil Heizungs- und Warmwasserkosten für Wohnungen seit 1981 verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Dies gilt auch für vor 1981 geschlossene Mietverträge. Dennoch kann sich ein Mieter mit entsprechend altem Mietvertrag nicht gegen eine ordnungsgemäß geforderte Mieterhöhung wehren, weil nur der die Heizung und das warme Wasser betreffende Passus unwirksam ist. Der Vermieter hat den darauf entfallenden Anteil herauszurechnen und den Betrag gegebenenfalls als Vorauszahlung “auf die nunmehr anzurechnenden Heiz- und Warmwasserkosten zu behandeln”. (BGH, VIII ZR 212/05)
27.02.07
Gesundheitliche Gründe allein reichen nicht
Mieter, die ihre Wohnung “aus gesundheitlichen Gründen” vorzeitig kündigen wollen, kommen damit nur zum Zuge, “wenn das Kündigungsschreiben erkennen lässt, dass die gesundheitlichen Gründe auf die Beschaffenheit der gemieteten Wohnung zurückgeführt werden”.
Der BGH erkannte als Begründung nicht an, dass die vorgelegte ärztliche Bescheinigung “lediglich bestätigte, dass die Ehefrau des Mieterehepaares an zu hohem Blutdruck leide und es ihr deshalb von der Arztseite aus nicht zu empfehlen sei, drei Etagen zu steigen” (AZ: VIII ZR 326/04).
11.12.06
"So wie beim Einzug" darf wörtlich genommen werden
Enthält ein Mietvertrag den Zusatz, dass “die Wohnung beim Auszug so zu hinterlassen ist, wie sie gemietet wurde, das heißt die Tapeten sind in allen Räumen zu entfernen…”, so muss der Mieter die Klausel nicht beachten, wenn das Entfernen der Tapeten ohne Berücksichtigung des Zeitpunkts der letzten Renovierungsarbeiten durchgeführt werden soll. Eine starre Frist ist ungültig. (AG Köln, 220 C 257/04)
2.11.06
Auch in altem Haus muss es im neuen Aufbau ruhig sein
Zwar hat es ein – in einem Altbau wohnender – Mieter hinzunehmen, dass lediglich die bei der Errichtung des Hauses gültigen Richtwerte für den Schallschutz eingehalten werden müssen. Allerdings gilt das nicht für ein erst 2001 auf dem Haus errichtetes Penthouse, wenn dieses als “Neubau-Erstbezug” angeboten wurde. Die Lärmschutzmaßnahmen (hier ging es um die Ruhestörungen durch einen Aufzug) müssen die zum Zeitpunkt des Ausbaus gültigen DIN-Vorschriften einhalten. (AG Wiesbaden, 93 C 2004/05-11)
23.10.06
Mieter darf Zustimmung zu Heizungswechsel verweigern
Ein Mieter darf die Zustimmung zur Umstellung der Energieversorgung von der selbst betriebenen Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage auf einen Wärmelieferanten verweigern, wenn es diesbezüglich keine Regelung im Mietvertrag gibt und die Umstellung für den Mieter höhere Betriebskosten bedeuten. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 153/05)
6.10.06
Entfällt Kündigungsgrund, hat der Mieter Pech
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs auch dann aufrecht zu erhalten ist, wenn der Grund für den Eigenbedarf nachträglich wegfällt (hier durch den Tod der Schwiegermutter des Vermieters) und der Wohnungseigentümer dem Mieter die veränderten Umstände nicht mitteilt. Der Mieter kann keinen Schadenersatz (für Umzugskosten und Kosten für Möbellagerung) gegen den Vermieter geltend machen. (AZ: VIII ZR 339/04) Gegen diese Entscheidung hat der Mieter Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt – ohne Erfolg. Weder ist der Mieter in seinem Recht auf Eigentumsgarantie noch in seinem “Anspruch auf effektiven Rechtsschutz” verletzt worden.
(AZ: 1 BvR 31/06)
15.08.06
